2. Mit Eingabe vom 24. März 2020 erhob der Beschwerdeführer 1 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) gegen diese Verfügung. Er beantragte die Aufhebung der Verkehrsbeschränkungsverfügung. Es sei auf der Kantonsstrasse Nr. 232 Bern - Köniz - Schwarzenburg besonders im Bereich «Höhe» eine bauliche Lösung für eine erhöhte Sicherheit des Velo- und Fussverkehrs zu realisieren.