g) Auch eine Bilanz zwischen den vom Betrieb der Beschwerdeführerin eingekauften Mengen PER und den von ihr entsorgten Mengen PER deutet darauf hin, dass erhebliche Mengen an PER aus dem an sich geschlossenen System im Betrieb der Beschwerdeführerin entweichen konnten. Gemäss Ziffer 3, Absatz 6, der angefochtenen Verfügung hat die Beschwerdeführerin in den zehn Jahren zwischen 2006 und 2015 insgesamt 8'901 kg Schlämme, die halogenierte Lösungsmittel enthalten, unter dem VeVA27-Code 140604 entsorgt.28 Der PER-Gehalt dieser Schlämme liegt gemäss angefochtener Verfügung bei rund 50 %. Somit hat die Beschwerdeführerin in dieser Zeit jährlich rund 450 kg PER entsorgt.