Diese Messungen wurden im Dezember 2018 und Februar 2019 und damit beide nach der Betriebsaufgabe durch die Beschwerdeführerin im Verlaufe des Jahres 2018 gemacht. Somit kann gestützt darauf keine Aussage zur Schadstoffentwicklung seit der Betriebsaufnahme im Jahr 2003 durch die Beschwerdeführerin gemacht werden. Der 2018/2019 festgestellte Rückgang in der GWM2 von 77 und 19 µg/l und in der GWM3 von 44 und 6.5 µg/l könnte auch eine Folge der Betriebsaufgabe durch die Beschwerdeführerin gewesen sei.