Mit Ausnahme des Ausreissers in der Messung in der GWM1 vom 22. August 2014 mit 13'000 µg/l liegen jedoch alle drei Messungen vom 11. August 2014, 12. Dezember 2018 und 28. Februar 2019 in einem vergleichbaren Bereich, die Belastung ist lediglich von 2'800 auf 2'350 µg/l zurückgegangen. Keine entsprechende Aussage ist wiederum in Bezug auf die Messungen in der GWM2 und der GWM3 möglich. Diese Messungen wurden im Dezember 2018 und Februar 2019 und damit beide nach der Betriebsaufgabe durch die Beschwerdeführerin im Verlaufe des Jahres 2018 gemacht.