Schon alleine deshalb sei die Diffusionstheorie nicht haltbar. Im Übrigen haben die Untersuchungen im Zusammenhang mit der Betriebskontrolle 2015 ergeben, dass auch das Kühlwasser der Reinigungsmaschinen, das in das Stapelbecken floss, mit PER belastet war. Auch das spricht gegen die Diffusionstheorie der Beschwerdeführerin. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Annahme der Beschwerdeführerin, die im Stapelbecken festgestellte PER-Belastung sei durch Diffusion von aussen nach innen entstanden, nicht haltbar ist. Vielmehr war höchstwahrscheinlich der Betrieb der Beschwerdeführerin für diese Belastung verantwortlich.