e) Somit ist erstellt, dass die Beschwerdeführerin zwischen 2003 und 2018 auf dem belasteten Standort Nr. I.________ eine chemische Reinigung betrieben und dabei PER verwendet hat. Anlässlich einer Betriebskontrolle mit Nachkontrollen im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass PERbelastetes Wasser aus einem beschädigten bzw. undichten Stapelbecken im Garten in den Gartenbereich ausfloss. Das Stapelbecken befindet sich im Bereich der GWM1 und damit innerhalb des Schadenherds. In das Stapelbecken floss das Kühlwasser der beiden Textilreinigungsmaschninen der Beschwerdeführerin. Messungen ergaben, dass auch das Kühlwasser der beiden Ma-