Gemäss E-Mail des AWA vom 17. November 2015 muss die Anreicherung jedoch auf dem Areal passieren, da die gelieferte Trinkwasserqualität in Bezug auf PER einwandfrei sei. Anzunehmen sei, dass ein gewisser Eintrag durch die Luft geschehe, ein weiterer Eintrag könne auch durch Anreicherungen von Chlorkohlenwasserstoffen (CKW) bei Kunststoffleitungen im Verteilnetz auf dem Areal passieren.24 Mit E-Mail vom 23. August 2016 informierte die Beschwerdeführerin das AWA über die verlangte Reparatur des Stabelbeckens (Reparatur der undichten Stelle und Erneuerung der Beckenbeschichtung).25