Anlässlich einer Betriebskontrolle bei der Beschwerdeführerin vom 17. August 2015 wurde unter anderem festgestellt, dass das Kühlwasser im Stapelbecken mit einer PER-Konzentration von 11.9 µg/l belastet war. In dieses Stapelbecken aus Beton im Garte wurden die Kühlwässer der beiden Textilreinigungsmaschinen eingeleitet. Der Überlauf (Standrohr) im Stapelbecken ist an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Im oberen Randbereich war das Stapelbecken undicht. Kühlwasser floss in den Gartenbereich. Ebenso war die Beckenbeschichtung beschädigt. Bei gleicher Gelegenheit wurden zwei weitere Proben genommen.