Aufgrund der Lage der GWM1 innerhalb des Schadenherds konnte die Grundwasseruntersuchung aus der GWM1 nicht für eine Beurteilung des Standorts gemäss Art. 8 AltlV herangezogen werden. Daher wurden im Jahr 2018 zwei weitere Grundwassermessstellen im Abstrombereich eingerichtet (GWM2 und GWM3). Bei zwei Probenahmen vom 12. Dezember 2018 und 28. Februar 2019 ergab die Grundwasseruntersuchung eine PER-Konzentration in der GWM2 von 77 und 19 µg/l und in der GWM3 von 44 und 6.5 µg/l.