Zur Beschaffung dieser Angaben senden wir Ihnen einen einfachen Fragebogen und bitten Sie, diesen möglichst vollständig auszufüllen und innert zwei Wochen an unser Amt zurückzuschicken." Daraus ist ersichtlich, dass es sich bei der fraglichen Aussage um eine allgemeine Aussage ohne Bezug zu einem konkreten Sachverhalt handelt. Somit kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Kanton Bern einen das Grundwasser massiv gefährdenden Zustand auf der Parzelle Brügg Grundbuchblatt Nr. E.________ wissentlich seit 1973 geduldet hat.