In ihrer Stellungnahme vom 18. September 2020 bekräftigt die Beschwerdeführerin, die zuständige Stelle habe bereits 1988 um die enormen Mengen an eingesetztem PER und um die erheblichen Mängel der Anlagen gewusst. Dass bei dieser Ausgangslage keine weiteren Kontrollen vorgenommen worden seien, sei nicht zu rechtfertigen.