3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei beteiligte es Herrn C.________ von Amtes wegen am Verfahren. Mit Schreiben vom 26. März 2020 teilte dieser mit, er beteilige sich nicht am Verfahren und stelle keine Anträge. Er verlange hingegen, dass ihm der Beschwerdeentscheid zu Kenntnis gebracht werde. Das AWA beantragt in seiner Vernehmlassung vom 17. April 2020 die Abweisung der Beschwerde. Zu dieser Vernehmlassung nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. September 2020 Stellung.