Die Firma G.________ hat als Verhaltensstörerin einen Anteil von 42 % der bisher im Rahmen der Voruntersuchung angefallenen Untersuchungskosten und der Kosten für zukünftige notwendige Massnahmen im Sinne der AltIV zu tragen. Da die Einzelfirma nicht mehr existiert und über den Verbleib von Herrn Hans Ries keine Informationen in Erfahrung gebracht werden konnten, werden die entstehenden Ausfallkosten vom Kanton Bern bzw. vom AVVA übernommen. Dieser Anteil beträgt für die Voruntersuchung CHF 34'170.15. 4. Die Firma H.___