1. Herr C.________, Biel, hat als Inhaber bzw. Zustandsstörer einen Anteil von 20 % der bisher im Rahmen der Voruntersuchung angefallenen Untersuchungskosten und der Kosten für zukünftige notwendige Massnahmen im Sinne der AltIV zu tragen. Dieser Anteil beträgt für die Voruntersuchung CHF 16'271.50. 2. Die Firma F.________ bzw. deren damaliger Inhaber Herr C.________ hat als Verhaltensstörerin einen Anteil von 26 % der bisher im Rahmen der Voruntersuchung angefallenen Untersuchungskosten und der Kosten für zukünftige notwendige Massnahmen im Sinne der AltIV zu tragen. Dieser Anteil beträgt für die Voruntersuchung CHF 21'152.95. 3. Die Firma G.___