3. Das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführerinnen vom 3. Dezember 2020 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 4. Die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 haben Verfahrenskosten von CHF 400.– zu bezahlen Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Die Vorinstanz hat den Beschwerdeführerinnen 3 - 5 Parteikostenersatz von CHF 3238.50 zu bezahlen. IV. Eröffnung