Alle anderen sinnvollen Massnahmen seien zu kostenund bzw. oder zeitintensiv. Eine Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h bringe für den Velo- und Fussgängerverkehr im Vergleich zum Ist-Zustand eine zu geringe Verbesserung, die kantonalen Standards wären nach wie vor nicht erfüllt. Aus diesen Gründen sei die Massnahme «Zonensignalisation 30 km/h» verfügt worden. Es bestehe ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis für Velofahrer und Fussgänger. Die Immissionsgrenzwerte für Wohnbereiche seien teilweise überschritten. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit seien