Es handle sich um eine breite und übersichtliche Hauptstrasse. Es seien bereits ausreichend Massnahmen ergriffen worden, um eine übersichtliche und sichere Verkehrssituation zu schaffen. Es seien keine Gründe ersichtlich, die eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h erforderlich machen würden. In der Umgebung des betroffenen Abschnitts fänden sich keine weiteren Tempo-30-Zonen, in die die neue Zonensignalisation auf der Hauptstrasse einbezogen werden könnte. Zudem handle es sich nicht um eine besondere örtliche Strassensituation, die für die Signalisation einer Tempo-30 Zone geeignet wäre. Im Übrigen sei die Temporeduktion nicht verhältnismässig.