a) In ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2020 beantragen die Beschwerdeführerinnen, das Verfahren sei einzustellen bis zu einem rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Beschwerdeverfahren Nr. 100.2020.65 gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 28. Januar 2020 (Verfahren vbv 10/2019). Das fragliche Verfahren bilde Grund für die Sistierung des vorliegenden Verfahrens. In beiden Verfahren gehe es im Wesentlichen um eine Tempobeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h auf dem Gebiet der Stadt Bern und es würden sich die gleichen Rechtsfragen stellen.