Durch die verfügte Verkehrsbeschränkung müsse sie u.a. mehr Zeit für Kundenanfahrten einplanen und gar befürchten, dass sie vermehrt Installationstermine nicht einhalten könne. Die Beschwerdeführerin 3 sei ein seit 15 Jahren unmittelbar an der Freiburgstrasse ansässiges Kurier- und Transportunternehmen. Ihre Fahrzeuge würden die Freiburgstrasse mehrmals täglich befahren, um Waren auf- und abzuladen. Durch die Verkehrsbeschränkung würden ihre Mitarbeiter sowohl bei deren Arbeitsweg als auch bei den Dienstfahrten eingeschränkt.