4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, gab dem TBA OIK II Gelegenheit, ein aktualisiertes und vervollständigtes Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten2 ging am 28. September 2021 ein. Das Rechtsamt gab den übrigen Beteiligten die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machten sowohl die Stadt Bern als auch Beschwerdeführerinnen Gebrauch. Die Beschwerdeführerinnen reichten zudem eine Replik ein und beantragten die Einstellung des Beschwerdeverfahrens bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts über eine Temporeduktion auf dem Gebiet der Stadt Bern. Das Rechtsamt gab den übrigen Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme.