In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 30. März 2020 führt das TBA OIK II aus, die Freiburgstrasse weise im fraglichen Bereich verschiedene Mängel auf. Betroffen seien insbesondere Sicherheits- und Umweltanliegen. Es bestehe Handlungsbedarf. Tempo 30 bringe in vielen Bereichen einen Nutzen. Andere sinnvolle Massnahen seien zu kosten- und /oder zeitintensiv. Mit der Verkehrsmassnahme werde ein massgeblicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Reduktion der Lärmimmissionen geleistet.