3. In ihrer Stellungnahme vom 20. März 2020 teilte die Stadt Bern mit, sie unterstütze die Einführung von Tempo 30 auf dem fraglichen Abschnitt der Freiburgstrasse uneingeschränkt. Sollte auf die Beschwerde eingetreten werden, würde sie deren Abweisung begrüssen. Es sei fraglich, ob die Beschwerdeführerinnen überhaupt zur Beschwerde legitimiert seien. Mit der Einführung von Tempo 30 könne die Verkehrssicherheit insbesondere für den Veloverkehr wesentlich erhöht werden. Sie diene zudem der Schulwegsicherheit.