Die Gemeinde Spiez macht in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2020 zur Beschwerde geltend, für sie spiele es finanziell keine Rolle, ob der Anteil der Beschwerdeführerin vor oder nach Subventionen erhoben werde. Dennoch sei die rechtliche Ausgangslage klar, Konzessionäre bekämen keine Subventionen, weshalb der Antrag der Beschwerdeführerin abzuweisen sei. Die von der Beschwerdeführerin angeführten alten Rechnungen seien weder relevant noch aussagekräftig.