Wasserbaupflicht eine Kostentragungspflicht übertragen worden sei. Bei der Übertragung der anteiligen Kostentragungspflicht im vorliegenden Fall handle es sich um eine Einzelfallbetrachtung für das Kraftwerk Spiez. Da es sich wie dargelegt bei der Auferlegung einer Kostentragungspflicht für Wasserbaumassnahmen nicht um eine teilweise Auferlegung der Wasserbaupflicht handelt, besteht für eine solche Einzelfallbetrachtung für das Kraftwerk Spiez jedoch kein Raum.