durch die zuständige Stelle der BVD durch Verfügung festzusetzen. Auch das AWA bestätigt in seinem Schreiben vom 9. September 2020, aus der heutigen Praxis gebe es keine Beispiele, bei denen im Rahmen der ganzen oder teilweisen Übertragung der 17 Erläuterungen zum Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989, Bern 1989, S. 38 17/22 BVD 140/2020/2