Die Begrenzung der Wasserbaupflicht der Beschwerdeführerin in diesem Abschnitt auf lediglich 20 % erscheine somit für die Beschwerdeführerin sehr vorteilhaft. Auf eine Erhöhung der Wasserbaupflicht sei verzichtet worden, weil sich die Beschwerdeführerin bereit erklärt habe, Massnahmen zur Förderung des Geschiebedurchsatzes beim Wehr Simme Port zu prüfen und soweit möglich umzusetzen.