Das Wehr Simme Port sei demzufolge verantwortlich für 20 bis 70 % der Erosion bzw. der erosionsbedingten Schäden auf diesem Gewässerabschnitt. Somit sei klar belegt, dass das Wehr Simme Port einen signifikant negativen Einfluss auf den Gewässerunterhalt und auf den Wasserbau unterhalb des Wehrs Simme Port habe. Die Begrenzung der Wasserbaupflicht der Beschwerdeführerin in diesem Abschnitt auf lediglich 20 % erscheine somit für die Beschwerdeführerin sehr vorteilhaft.