d) In seiner Stellungnahme vom 30. April 2020 zur Beschwerde macht der OIK I geltend, die der Beschwerdeführerin obliegende Geschiebesanierung sei noch nicht vollständig abgeschlossen. Die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen hätten Einfluss auf die Gerinnesohle der Simme. Damit das Geschiebe durch den Stauraum des Wasserkraftwerks durchtransportiert werden könne, müsse sich eine neue Gleichgewichtssohle auf höherem Niveau einstellen. Bisher habe die Beschwerdeführerin noch nicht aufgezeigt, wie sich dieser angestrebte Auflandungsprozess entwickelt habe.