unterhalb der Simmenporte habe verzichtet werden können. Das im Geschiebesanierungsprojekt geplante Monitoring diene dem detaillierten Nachweis des Geschiebedurchsatzes und der Ermittlung des ökologischen Einflusses. Aus den Ergebnissen des Monitorings solle abgeleitet werden, ob eine Anpassung der Spüldauer für eine optimale Geschiebefracht erforderlich sei. Das Monitoring sei jedoch entgegen der Behauptung der Vorinstanz nicht zum Nachweis der Wirksamkeit der Spülungen erforderlich. Dieser Nachweis sei bereits erbracht. Die Auferlegung einer Kostentragungspflicht von 20% an die Konzessionärin