c) Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Massnahmen zur Förderung des Geschiebedurchsatzes am Simmewehr seien vollständig umgesetzt, insbesondere würden jährlich Spülungen seit 2013 durchgeführt, mit denen die erforderlichen Geschiebefrachten erreicht würden. Seit 2018 bestehe dazu auch ein genehmigtes Spülreglement. Daraus und aus der Tatsache, dass seit Vornahme dieser Spülungen keine Baggerungen im Oberwasser mehr erforderlich gewesen seien, ergebe sich, dass der geforderte Geschiebetrieb vollumfänglich funktioniere. Dementsprechend seien die Rückmeldungen der Schwellengemeinde Wimmis positiv und auf die im Hochwasserschutzprojekt im Jahr 2010 geplante Geschiebeeinbringrutsche