Mit der Sanierungsverfügung vom 18. April 2018 sie die Beschwerdeführerin verpflichtet worden, bis zum 31. Dezember 2020 beim Simmewehr geeignete Massnahmen zur Sanierung des Geschiebehaushalts zu treffen. Die Beschwerdeführerin habe für die Sanierung des Geschiebehaushalts beim Simmewehr mittels Simulation nachgewiesen, dass mit einer längeren Spüldauer und einem tieferen Absenken des Pegels beim Spülen die notwendigen Geschiebefrachten erreicht werden könnten. Seit dem Jahr 2013 würden die Spülungen jährlich durchgeführt. Bis zum heutigen Zeitpunkt sei die obligatorische Wirkungskontrolle der ausgeführten Sanierungsmassnahmen pendent.