b) Der OIK I hatte in seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 und seinem Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 27. Juni 2019 festgehalten, das Ende der Pflichtstrecke müsse derzeit aufgrund der durch den Kraftwerksbetrieb bedingten Beeinträchtigung des Geschiebehaushalts und daraus resultierenden Negativfolgen bis zu einem Bereich zu liegen kommen, der unbeeinflusst sei. In der Geschiebehaushaltsstudie Simme, Abschnitt Chirel-Kander, vom Oktober 2009 seien die Auswirkungen der Wasserkraftnutzung und der Kiesentnahme im Staubereich des Wehrs untersucht worden.