Die Gemeinde Spiez macht in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2020 zur Beschwerde geltend, im Oberwasser des Aquädukts sei schon auf den ersten Blick des Situationsplans offensichtlich, dass die von der Beschwerdeführerin geforderte 50 m-Pflichtstrecke nicht ausreiche, um eine aufgeweitete Kander in einer wasserbaulich vernünftigen Verengung zwischen den Aquäduktpfeilern durchzuleiten. Dabei werde der Aufweitungsperimeter im Interesse der Beschwerdeführerin in der Planung für die Kanderaufweitung bereits auf möglichst kurzer Strecke verengt. Ohne diese Rücksichtnahme könnte die Sicherung weiterer Aquäduktpfeiler massiv höhere Kosten für die Beschwerdeführerin verursachen.