d) In seiner Stellungnahme vom 30. April 2020 zur Beschwerde stellt der OIK I klar, die gestützt auf das Vorprojekt Kander, Abschnitt Simme-Suld, zu erwartenden Ufersicherungsmassnahmen bis 100 m im Oberwasser des Aquädukts müssten zu Gunsten eben dieses Aquädukts ergriffen werden. Das hauptsächliche Interesse der Beschwerdeführerin über eine längere Strecke als beantragten 50 m sei daher mit sämtlichen verfügbaren Fakten belegt.