Dementsprechend beantragte der OIK I in seinem Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 27. Juni 2019, die Pflichtstecke sei bis und mit 100 m oberhalb des Aquädukts festzulegen. Er begründete dies mit bisher getätigten Unterhaltsmassnahmen zur Sicherung des Aquädukts. Konkret seien Massnahmen auf Antrag und im Auftrag der Beschwerdeführerin bis rund 135 m oberhalb des Aquädukts ausgeführt worden. Damit sei das weitere Interesse der Beschwerdeführerin über die von ihr beantragte Wasserbaupflichtstrecke von 50 m hinaus belegt. Im Rahmen der Bereinigungsgespräche mit dem AWA habe man eine Pflichtstrecke von 100 m ermittelt.