b) Der OIK I hatte in seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 festgehalten, die Herleitung des Beginns der Pflichtstrecke durch die Beschwerdeführerin (Länge der künftig nötigen Ufersicherung für das Aquädukt) sei plausibel. Gestützt auf das Vorprojekt Kander, Abschnitt Simme-Suld, sei jedoch mit Ufersicherungsmassnahmen von rund doppelter Länge der beantragten 50 m, also rund 100 m zu rechnen.