Gemäss den nachvollziehbaren und überzeugenden Ausführungen der Beschwerdeführerin inklusive ihrem technischen Kurzbericht vom 6. Dezember 2017 reicht die direkt vom Kanderwehr betroffenen Gewässerstrecke jedoch nur bis ca. 150 m oberhalb dieses Wehrs und damit nicht bis zur Schwelle Nr. 14. Diese Strecke umfasst die ganze Stauwurzel, also der Übergang des freien Abflussregimes in die staubeeinflusste Strecke. Darüber hinaus bestehen keine durch das Kanderwehr nachteilig beeinflussten Verhältnisse.