Die Gemeinde Spiez macht in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2020 zur Beschwerde geltend, ohne die Anlageteile und den Betrieb des Kraftwerks Spiez würde der Perimeter Flussaufweitungen der Kander die ganze Talebene einnehmen. Die Kander könnte also seitlich erodieren und neue Fliessverläufe einnehmen, ohne dass eingegriffen werden müsste. Die Stauwurzeldiskussion spiele für die Festlegung der Wasserbaupflicht im vorliegenden Fall eine untergeordnete Rolle, da die überwiegenden wasserbaulichen Interessen der Beschwerdeführerin über die Stauwurzel bis zum Sohlenfixpunkt hinausragten.