Diese im alleinigen Interesse der Beschwerdeführerin und von ihr ausgeführten und finanzierten Massnahmen würden belegen, dass der Einflussbereich der Kanderfassung weiter reiche als 150 m. Eine Gewährleistung der für den Kraftwerkbetrieb optimalen Anströmverhältnisse werde dauerhaft aber nur mittels festen wasserbaulichen Massnahmen gewährleistet werden können. Aus dem oben erläuterten Sachverhalt leite sich ab, dass auch solche baulichen Massnahmen über den von der Beschwerdeführerin beantragten Bereich hinausgehen würden und bis und mit Schweller Nr. 14 reichen könnten.