Die Kraftwerksanlage stelle lediglich einen weiteren Sohlsicherungspunkt dar. Ohne diese müsste am Kraftwerksstandort auch eine Schwelle errichtet und unterhalten werden, um die Eintiefung der Kander zu verhindern. Der Sohlenfixpunkt beim Wehr der Kanderfassung sei denn auch nicht erst im Rahmen des Kraftwerksbaus errichtet worden. Bereits vorher habe sich an derselben Stelle eine Schwelle zur Sohlpunktfixierung befunden. Die beiden Schwellen oberhalb der Fassung seien deshalb nicht durch die Kraftwerksanlagen oder deren Betrieb bedingt und beeinflusst. Die Schwellen seien für den Kraftwerksbetrieb nicht notwendig.