Bei Mühleberg handle es sich um ein Durchlaufkraftwerk, bei welchem die Fallhöhe zwischen Ober- und Unterwasser entscheidend für den Umfang des Wasserkraftrechts sei. Daher sei es sinnvoll, wenn die Konzessionärin die Wasserbaupflicht trage, da sie es dann selber zu verantworten habe, wenn durch einen allfälligen künstlichen Geschiebeeintrag zur Behebung eines Geschiebedefizits die Sohlenlage unterhalb des Wehrs angehoben und dadurch die Ausnutzung der konzedierten Fallhöhe vermindert werde. Damit sei das Wasserkraftwerk Spiez nicht zu vergleichen, da es sich dabei um ein Ausleitkraftwerk handle.