Einerseits erstrecke sich die Wasserbaupflicht beim Wasserkraftwerk Mühleberg unterhalb des Wehrs über den Kolkbereich hinaus bis zur Saanemündung. Diese Ausweitung der Wasserbaupflicht begründet das AWA einerseits mit der Ersatzmassnahme Brättelen, die sich auf diesem Aareabschnitt befinde. Zudem bestehe auf der Strecke unterhalb des Wehrs bis zur Saanemündung ein Geschiebedefizit. Eine allfällige Erhöhung der Sohlenlage zwecks Behebung des Geschiebedefizits könne die Ausnützung der konzedierten Fallhöhe negativ beeinflussen.