d) Im Rahmen der Instruktion des Beschwerdeverfahrens hat das Rechtsamt beim AWA weitere Auskünfte zur heutigen Praxis für die Übertragung der Wasserbaupflicht auf Wasserkraftkonzessionärinnen eingeholt. Gemäss Schreiben des AWA vom 9. September 2020 gibt es aus der heutigen Praxis nur zwei Beispiele, bei denen die Wasserbaupflicht teilweise über den Bereich der direkt von der Wasserkraftnutzung betroffenen Gewässerstrecken hinaus auf die Konzessionärin übertragen wurde.