Wichtig seien vor allem die genaue Festlegung der wasserbaupflichtigen Strecken sowie der Einbezug spezieller Regelungen in den einzelnen Konzessionen. Weiter wurde unter anderem festgehalten, dass diese Regelung für alle neuen Konzessionen bereits angewendet werde, dass 10 Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41) 11 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 12 Beschwerdebeilage 4 5/22 BVD 140/2020/2