Darin seien der Umfang sowie die Rechte und Pflichten der Konzessionärin entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen und den geltenden Gesetzesbestimmungen festzulegen. Zu den Unterhaltspflichten wird im Grossratsbeschluss und im Kollaudationsprotokoll festgehalten, diese würden nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks beziehungsweise zu gegebener Zeit mit den Wasser(bau)polizeiorganen überprüft beziehungsweise festgelegt und in die neue Konzessionsurkunde aufgenommen.