Der OIK I nahm mit Eingabe vom 30. April 2020 zur Beschwerde und den einzelnen Rechtsbegehren Stellung, ohne Anträge zu stellen. Mit Verfügung vom 18. August 2020 stellte das Rechtsamt dem AWA zusätzliche Fragen und gab auch den übrigen Verfahrensbeteiligten und dem OIK I Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äussern. Das AWA beantwortete die Fragen mit Schreiben vom 9. September 2020. Daneben äusserte sich auch die Beschwerdeführerin mit Stellungnahme vom 9. September 2020. Schliesslich erhielten die Verfahrensbeteiligten und der OIK I die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Oktober 2020 Gebrauch.