4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt auch dem OIK I Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2020, die Ziffern 1, 2 und 4 der Hauptbegehren sowie die Eventualbegehren seien abzuweisen; hinsichtlich Ziffer 3 der Hauptbegehren stellt die Gemeinde Spiez keinen Antrag. Das AWA beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 4. Mai 2020 die Abweisung der Beschwerde. Der OIK I nahm mit Eingabe vom 30. April 2020 zur Beschwerde und den einzelnen Rechtsbegehren Stellung, ohne Anträge zu stellen.