Es gelten die Bruttokosten (vor Abzug von Subventionen). h. Die Konzessionärin hat bis spätestens sechs Monate nachdem dieser Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist, beim AWA einen Geometerplan mit den Pflichtstrecken einzureichen (in sechsfacher Ausführung). i. Mit Geschiebezugaben in die Kander und in die Simme ist weiterhin zu rechnen; sie sind entschädigungslos zu dulden.