Dritter (beispielweise Pfeiler A6) bleiben von der Wasserbaupflicht der Konzessionärin grundsätzlich ausgenommen. f. Unterhalb der Simmefassung beidseitig (Gemeinde Wimmis) eine Kostentragungspflicht zu 20 % (rechtes und linkes Ufer inkl. Schutzbauwerke, Flusssohle und Querbauwerke) von 150 m unterhalb des Stauwehrs bis zur Einmündung in die Kander auf einer Länge von 1'950 m. g. Die Konzessionärin erhält für Hochwasserschutz- und Gewässerunterhaltsmassnahmen keine Beträge. Es gelten die Bruttokosten (vor Abzug von Subventionen).