Bei der zuständigen Behörde ist ein Gesuch einzureichen. c. Beim Kanderkanal einseitig (Gemeinde Spiez) zu 100 % (rechtes Ufer inkl. Schutzbauwerke, Flusssohle und Querbauwerke bis Gewässerachse) von 100 m unterhalb des Stauwehrs bis 50 m unterhalb der Entlastung Kanderkanal auf einer Länge von 590 m. Sollten auf demselben Abschnitt Massnahmen am linken Ufer, an der linksseitigen Flusssohle und den linksseitigen Querbauwerken im überwiegenden Interesse der Konzessionärin liegen und/oder durch diese veranlasst werden, hat die Konzessionärin für die Kosten dieser Massnahmen aufzukommen.